Berstschutz
Beispiel Schlauchfangsicherung
Beispiel Schlauchfangsicherung

Die rechtlich verbindliche Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV 2015) regelt den Betrieb von Schlauchleitungen als Arbeitsmittel und als überwachungsbedürftige Anlagen.
„Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.“

Wir verweisen in dem Zusammenhang auf die verschiedenen Normen und Regelungen:

BGR 237 Hydraulik-Schlauchleitungen – Regeln für den sicheren Einsatz (NEU: DGUV 113-015):

„Sind an Hydraulik-Schlauchleitungen, die bei Versagen eine Gefährdung durch Peitschen oder Austritt von Druckflüssigkeiten hervorrufen, geeignete Schutzmaßnahmen vorhanden, wie Befestigung, Fangvorrichtung oder Abschirmung? Von Gefährdungen ist z.B. dann auszugehen, wenn sich Personen überwiegend in unmittelbarer Nähe von Hydraulik-Schlauchleitungen aufhalten…
Sind die gegebenenfalls erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Peitschen der Leitung und/oder Austritt von Druckflüssigkeit an den betroffenen Hydraulik-Schlauchleitungen vorhanden…?”

 

Stellen Sie sich diese Fragen, dann wenden Sie sich gern an uns!



DIN EN 201 Kunststoff- und Gummimaschinen – Spritzgießmaschinen – Sicherheitsanforderungen:

„Das gefähliche Herumschlagen von Schlauchleitungen mit Drücken von mehr als 5 Mpa (50 bar) ist durch feststehende Umhausungen (siehe EN 953:1997, 3.2.1) und/oder zusätzliche Befestigungen der Schlauchleitungen z.B. durch Ketten oder Seile oder Klammern zu verhindern.“

DIN EN ISO 4413
Fluidtechnik – Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Hydraulikanlagen und deren Bauteile:

„Wenn ein Schaden an einer Schlauchleitung eine Gefährdung durch Peitschen hervorruft, muss der Schlauch zurückgehalten oder abgeschirmt werden. Falls dies aufgrund von bestimmungsgemäßen Maschinenbewegungen nicht möglich ist, müssen Informationen zu den Restrisiken gegeben werden.“

BGI 5001:
„Dennoch ist zu beachten, dass beim Versagen von Schlauchleitungen, z.B. in der Nähe von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, Gefährdungen auftreten können, z. B.:

–       Austritt von  Druckflüssigkeit unter hohem Druck
–       Peitschen
–       Brandgefahr

Daher sind dort zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der Umgebung bei Versagen von Schlauchleitungen, z. B. durch zusätzliche Ausreißsicherung oder Abschirmung zu treffen.“

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
„Starre oder elastische Leitungen, die Fluide – insbesondere unter hohem Druck – führen, müssen den vorgesehenen inneren und äußeren Belastungen standhalten; sie müssen sicher befestigt und/oder geschützt sein, so dass ein Bruch kein Risiko darstellt.“